WärmeschutzSchallschutz und Brandschutz sind
für Wohlbefinden und Sicherheit unerlässlich. 

Brandschutz

Bei Verwendung von Kalksandstein ist der Brandschutz automatisch enthalten und damit sichergestellt. Kalksandstein Mauerwerk ist aufgrund seiner Herstellung und Zusammensetzung nicht brennbar und hat hinsichtlich der Tragfähigkeit – Standsicherheit im Brandfall – und des Raumabschlusses ein sehr günstiges Brandverhalten.

Technische Beratung

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Bauaufsichtliche Anforderungen

Der Brandschutz wird ausführlich in allen 16 Landesbauordnungen (LBO) geregelt. Die generelle Forderung der Musterbauordnung (MBO) lautet:

  • „Bauliche Anlagen sind so anzuordnen, zu errichten, zu ändern und instand zu halten, dass der Entstehung eines Brandes und der Ausbreitung von Feuer und Rauch (Brandausbreitung) vorgebeugt wird und bei einem Brand die Rettung von Menschen und Tieren sowie wirksame Löscharbeiten möglich sind.“

In einzelnen Abschnitten der LBO werden dann die brandschutztechnischen Anforderungen an die Bauteile und Baustoffe – heute Bauprodukte – geregelt.
Im Sinne des Baurechts und auch nach DIN EN 1996-1-2, entnommen aus DIN 4102-4, werden die in einem Bauwerk vorhandenen Wände brandschutztechnisch in verschiedene Arten eingeteilt.

Tragende, raumabschließende Wände

Tragende, raumabschließende Wände sind überwiegend auf Druck beanspruchte Bauteile, die im Brandfall die Tragfähigkeit gewährleisten müssen und außerdem die Brandübertragung von einem Raum zum anderen verhindern, z. B. Treppenraumwände, Wohnungstrennwände, Wände zu Rettungswegen oder auch Brandabschnittstrennwände. Sie werden im Brandfall nur einseitig vom Brand beansprucht.

Tragende, nichtraumabschließende Wände

Tragende, nichtraumabschließende Wände sind überwiegend auf Druck beanspruchte Bauteile, die im Brandfall ausschließlich die Tragfähigkeit gewährleisten müssen, z. B. tragende Innenwände innerhalb eines Brandabschnittes (einer Wohnung). Außenwandscheiben mit einer Breite ≤ 1,0 m oder Mauerwerkspfeiler sowie kurze Wände zählen ebenfalls dazu und werden im Brandfall zwei-, drei- oder vierseitig vom Brand beansprucht.

Nicht tragende Wände

Nicht tragende Wände sind Bauteile, die auch im Brandfall überwiegend nur durch ihr Eigengewicht beansprucht werden und auch nicht der Knickaussteifung tragender Wände dienen; sie müssen aber auf ihre Fläche wirkende Windlasten auf die tragenden Bauteile abtragen. Nicht tragende Wände sind in brandschutztechnischer Hinsicht grundsätzlich raumabschließend.

Brandwände und Komplextrennwände

Brandwände und Komplextrennwände sind raumabschließende Bauteile, an die erhöhte Anforderungen hinsichtlich des Brandschutzes gestellt werden.

Die Tragwerksbemessung für den Brandfall erfolgt nach Teil 1-2 des Eurocodes 6 in Verbindung mit dem Nationalen Anhang (DIN EN 1996-1-2:2011-04 und DIN EN 1996-1-2/NA:2013-06). 

Kalksandstein gehört zu den nicht brennbaren Baustoffen und entspricht der europäischen Klasse A1.

Konstruktionen mit einer Länge von mindestens einem Meter werden aus brandschutztechnischer Sicht als Wände klassifiziert. Die Rohdichteklasse der verwendeten Kalksandsteine ist bei der Einstufung in die Feuerwiderstandsklassen unbedeutend.

Bauaufsichtliche Benennung für Bauteile (hier: Wände) und Klassifizierung gemäß DIN 4102-2

Bauaufsichtliche Benennung Kurzbeschreibung Benennung nach DIN 4102
Feuerhemmend F 30-B Feuerwiderstandklasse F 30
Feuerhemmend und in den tragenden Teilen aus nicht-brennbaren Baustoffen F 30-AB Feuerwiderstandsklasse F 30 und in den wesentlichen Teilen aus nicht brennbaren Baustoffen
Hochfeuerhemmend F 60-BA 1) Feuerwiderstandsklasse F 60 und in den tragenden Teilen aus brennbaren Baustoffen mit brandschutztechnisch wirksamer Bekleidung
Feuerbeständig F 90-AB Feuerwiderstandklasse F 90 und in den wesentlichen Teilen aus nicht brennbaren Baustoffen
Feuerbeständig und aus nicht brennbaren Baustoffen F 90-A Feuerwiderstandsklasse F 90 und aus nicht brennbaren Baustoffen

1) Brandschutztechnisch wirksame Bekleidung bedeutet, nicht brennbare Bekleidung K 60 nach DIN EN 13501-2. Am Holz dürfen nicht mehr als 300 °C auftreten, damit es nicht zu brennen anfängt.

Bauaufsichtliche Benennung und Klassifizierung von Wänden nach DIN EN 13501-2

Bau-
aufsichtliche
Benennung
Tragende Wände Nicht
trangende
Innen-
wände
Nicht
tragende
Außen-
wände

Wände mit
Stoßbean-
 spruchung
tragend /
nicht tragend

nicht-
raum-
abschließend

raum-
 abschließend

Feuerhemmend R 30 REI 30 EI 30 E 30 (i → o) und
E 30-ef (i ← o)
REI-M 301)
EI-M 301)
Hochfeuer-
hemmend
R 60 REI 60 EI 60 E 60 (i → o) und
E 60-ef (i ← o)
REI-M 601)
EI-M 601)
Feuerbeständig R 90 REI 90 EI 90 E 90 (i → o) und
E 90-ef (i ← o)
-
Brandwand - - - - REI-M 90
EI-M 90

Feuerwiderstands-
 dauer 120 min.

R 120 REI 120 EI 1201) - REI-M 1201)
EI-M 1201)

1) Nach Industriebaurichtlinie

Erläuterungen einiger Klassifizierungskriterien und der zusätzlichen Angaben zur Klassifizierung des Feuerwiderstands nach DIN EN 13501-2

Herstellung
des Kurzzeichens
Kriterium Anwendungsbereich
R (Résistance) Tragfähigkeit Zur Beschreibung der Feuerwiderstandsfähigkeit
E ((Etanchéité) Raumabschluss
I (Isolation) Wärmedämmung (unter Brandeinwirkung) – Temperaturkriterium
auf der feuerabgewandten Wandoberfläche
W (Radiation) Begrenzung des Strahlungsdurchtritts
M (Mechanical) Mechanische Einwirkung auf Wände (Stoßbeanspruchung)

Auszug aus der Bauregelliste 2012/2

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Tabellarische Nachweise

Nicht tragende, raumabschließende Wände

Kriterien EI aus Kalksandstein-Mauerwerk nach DIN EN 1996-1-2/NA für Kalksandsteine nach DIN EN 771-2 in Verbindung mit DIN V 20000-402 bzw. DIN V 1061

Stein/ Mörtelart Mindestwanddicke [mm] zur Einstufung in die Feuerwiderstandsklasse EI in (Minuten) tfi,d
30 60 90 120 180
Voll-, Loch, Block-, Hohlblocksteine
(auch als Plansteine)
mit Normalmauer- und Dünnbettmörtel
115
(115)
115
(115)
115
(115)
115
(115)
175
(140)2)
Planelemente und Fasensteine
mit Dünnbettmörtel
100
(100)
115
(115)
175
(115)
Bauplatten mit Dünnbettmörtel  70
(50)
70
​(70)
100
​(70)
Ergänzung nach DIN 4102-4 Mindestdicke d [mm] für die Feuerwiderstandsklasse-Benennung
F 30-A F 60-A F 90-A F 120-A F180-A
Voll-, Loch, Block-, Hohlblocksteine
mit Normalmauer- und Dünnbettmörtel
70
(50)
3)
(70)
3)
(100)
3)
3)
3)
3)
Plansteine, Planelemente, Fasensteine
und Bauplatten mit Dünnbettmörtel
70
(50)
70
(70)
100
(70)
3)
3)
3)
3)

Die Klammerwerte in den Tabellen gelten für Wände mit geeignetem beidseitigem Putz z. B. Gipsputzmörtel nach EN 13279-1 oder Leichtputze LW oder T nach EN 998-1.
1) Die Werte gelten für Wandhöhen h ≤ 6 m und für Schlankheit lcc = hef/tef ≤ 40 nicht tragender Wände.
2) Bei Plansteinmauerwerk mit Putz gilt tfi ≥ 115 mm
3) Nicht tragende Wände mit Wanddicken ≥ 115 mm sind in DIN EN 1996-1-2/NA geregelt.

Tragende, raumabschließende Wände

Kriterien REI aus Kalksandstein-Mauerwerk nach DIN EN 1996-1-2/NA für Kalksandsteine nach DIN EN 771-2 in Verbindung mit DIN V 20000-402 bzw. DIN V 106

Ausnutzungsfaktor Mindestwanddicke tF [mm] zur Einstufung in die Feuerwiderstandsklasse REI in (Minuten) tfi,d
30 60 90 120 180 240
Voll- und Blocksteine (auch als Plan- oder Fasensteine) sowie Planelemente unter Verwendung von Normalmauermörtel und Dünnbettmörtel
α6,fi ≤ 0,15 115
(115)
115
(115)
115
(115)
115
(115)
150
(140)
-
α6,fi ≤ 0,42 140
(150)
175
(140)
-
α6,fi ≤ 0,70 150
(140)
200
(175)
-
Alternativ: αfi ≤ 0,70 150
(115)
150
(150)
175
(150)
240
(175)
-
Bei flächig aufgelagerten Massivdecken (Auflagertiefe = Wanddicke)
115
(115)
1501)
(115)
150
(115)
150
(115)
175
(150)
Loch- und Hohlblocksteine (auch als Plan- oder Fasensteine) unter Verwendung von Normalmauermörtel und Dünnbettmörtel
α6,fi ≤ 0,15 115
(115)
115
(115)
115
(115)
115
(115)
175
(140)
-
α6,fi ≤ 0,42 140
(115)
200
(140)
-
α6,fi ≤ 0,70 200
(140)
240
(175)
-

1) Bei αfi ≤ 0,6 tF ≥ 115 mm
Die Klammerwerte in den Tabellen gelten für Wände mit geeignetem beidseitigem Putz z. B. Gipsputzmörtel nach EN 13279-1 oder Leichtputze LW oder T nach EN 998-1.
α6,fi = Ausnutzungsfaktor nach 3.6.2 (entspricht einer Umrechnung auf den Stand nach DIN 4102-4 mit geprüften Auflasten nach DIN 1053-1, vereinfachtes Verfahren)
αfi = 0,70 entspricht der vollen Ausnutzung bei der Kaltbemessung nach DIN EN 1996-1-1/NA mit αfi = NEd,fi /NRd = 0,7 · NEd/NRd
Die Werte dieser Tafel gelten auch für die Mindestdicke der Einzelschalen von tragendem zweischaligem Mauerwerk mit einer belasteten Schale (zweischalige Außenwände).

Tragende, nichtraumabschließende einschalige Wände Länge >1,0 m

Kriterium R aus Kalksandstein-Mauerwerk nach DIN EN 1996-1-2/NA für Kalksandsteine nach DIN EN 771-2 in Verbindung mit DIN V 20000-402 bzw. DIN V 106

Ausnutzungsfaktor Mindestwanddicke tF [mm]
zur Einstufung in die Feuerwiderstandsklasse R in (Minuten) tfi,d
30 60 90 120 180
Voll-, Block-, Loch- und Hohlblocksteine unter Verwendung von Normalmauermörtel
α6,fi ≤ 0,15 115
(115)
115
(115)
115
(115)
140
(115)
150
(140)
α6,fi ≤ 0,42 140
(115)
150
(115)
150
(140)
α6,fi ≤ 0,70 150
(150)
175
(150)
Plansteine, Planelemente und Fasensteine unter Verwendung von Dünnbettmörtel
α6,fi ≤ 0,15 115
(115)
115
(115)
115
(115)
140
(115)
150
(140)
α6,fi ≤ 0,42 150
(115)
150
(140)
α6,fi ≤ 0,70 150
(150)
175
(150)
Aternativ: αfi ≤ 0,70 150 175 200 240 300

Die Klammerwerte in den Tabellen gelten für Wände mit geeignetem beidseitigem Putz z. B. Gipsputzmörtel nach EN 13279-1 oder Leichtputze LW oder T nach EN 998-1.
α6,fi = Ausnutzungsfaktor  (entspricht einer Umrechnung auf den Stand nach DIN 4102-4 mit geprüften Auflasten nach DIN 1053-1, vereinfachtes Verfahren)
αfi = 0,70 entspricht der vollen Ausnutzung bei der Kaltbemessung nach DIN EN 1996-1-1/NA mit αfi = NEd,fi /NRd = 0,7 · NEd/NRd

Tragende, nichtraumabschließende Pfeiler und einschalige Wände Länge ≤ 1,0 m

Kriterium R aus Kalksandstein-Mauerwerk nach DIN EN 1996-1-2/NA für Kalksandsteine nach DIN EN 771-2 in Verbindung mit DIN V 20000-402 bzw. DIN V 106

Ausnutzungsfaktor Wanddicke
[mm]
Mindestwandlänge [mm] lF zur Einstufung in die Feuerwiderstandsklasse R
in (Minuten) tfi,d
30 60 90 120 180
Alle Kalksandsteine unter Verwendung von Normalmauermörtel oder Dünnbettmörtel
α6,fi ≤ 0,42 115 365 490 (615) (990) -3)
150 300 300 300 365 898
175 240 240 240 240 365
240 175 175 175 175 300
α6,fi ≤ 0,70 115 (365) (490) (730) -3) -3)
150 300 300 300 490 -3)
175 240 240 3001)2) 3001 490
240 175 175 240 240 365
Alternativ für Planelemente mit Dünnbettmörtel
αfi ≤ 0,70 115 -3) -3) -3) -3) -3)
150 (897) (897) -3) -3) -3)
175 615 730 (879) -3) -3)
240 365 490 (615) (730) (879)

Die Klammerwerte in den Tabellen gelten für Wände mit geeignetem beidseitigem Putz z. B. Gipsputzmörtel nach EN 13279-1 oder Leichtputze LW oder T nach EN 998-1.
1) Bei hk/d ≤ 10 darf lF =240 mm betragen.
2) Bei Verwendung von Dünnbettmörtel und hk/d ≤ 0,15 darf lF = 240 betragen.
3) Die Mindestlänge ist lF ≥ 1,0 m; Bemessung bei Außenwänden nach Tafel 23; sonst als nicht raumabschließende Wand nach Tafel 24
α6,fi = Ausnutzungsfaktor nach 3.6.2 (entspricht einer Umrechnung auf den Stand nach DIN 4102-4 mit geprüften Auflasten nach DIN 1053-1, vereinfachtes Verfahren)
αfi = 0,70 entspricht der vollen Ausnutzung bei der Kaltbemessung nach DIN EN 1996-1-1/NA mit αfi = NEd,fi /NRd = 0,7 · NEd/NRd

Tragende und nicht tragende, raumabschließende Brandwände

Kriterium REI-M und EI-M und Komplextrennwände aus Kalksandstein-Mauerwerk nach DIN EN 1996-1-2/NA für Kalksandsteine nach DIN EN 771-2 in Verbindung mit DIN V 20000-402 bzw. DIN V 106

Steinrohdichteklasse
[–]

Mindestwanddicke [mm] tF zur Einstufung in die
Feuerwiderstandsklassen REI-M und EI-M in (Minuten) tfi,d
30, 60, 90
1-schalige Ausführung 2-schalige Ausführung
Voll-, Block-, Loch- und Hohlblocksteine (auch als Plan- oder Fasensteine)
unter Verwendung von Normalmauermörtel und Dünnbettmörtel
≥1,8 1751) 2 x 1501)
≥1,4 240 2 x 175
≥0,9 300 2 x 200 (2 x 175)
≥0,8 300  2 x 240 (2 x 175)
Planelemente
unter Verwendung von Dünnbettmörtel
≥1,8 1752) 2 x 1502)
200  2 x 175
Komplextrennwände
(F 180 + Stoßbelastung 4.000 Nm)
Alle Kalksandsteine
mit allen Mörtelarten (≥ NM II)
365 2 x 240 
Plansteine, Planelemente
(SFK ≥ 12 / RDK ≥ 1,6)
mit Dünnbettmörtel
240 -
Vollsteine, Blocksteine
(SFK ≥ 12 / RDK ≥ 1,8)
mit NM III
240 -
Mauertafeln nach Z-17.1-338
mit NM III
240 -

Die Klammerwerte in den Tabellen gelten für Wände mit geeignetem beidseitigem Putz z. B. Gipsputzmörtel nach EN 13279-1 oder Leichtputze LW oder T nach EN 998-1.
1) Bei Verwendung von Dünnbettmörtel und Plansteinen
2) Mit aufliegender Geschossdecke mit mindestens REI 90 als konstruktive obere Halterung

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Ausführungsdetails

Für spezielle Ausbildungen (z. B. Anschlüsse, Fugen etc.) sind zusätzlich die Anwendungsregeln nach DIN 4102-4 (neu) zu beachten, sofern der Eurocode 6 dazu keine Angaben enthält.

Seitliche Wandanschlüsse für nicht tragende Innenwände unter Berücksichtigung von Statik, Brand- und Schallschutz

Anschlussdetails
Fuge ≤ 30 mm
Statik Schallschutz Brandschutz1)

Anschlüsse im eigenen Wohnbereich
Mauerwerk mit NM oder DM

Starr gehalten 

durch Maueranker und vollflächig vermörtelte Anschlussfuge mit NM oder DM

Schalltechnisch biegesteif und dicht

Bei Baustoffen mit unterschiedlichen Verformungsverhalten oder nicht vollflächiger Vermörtelung ist ggf. eine Entkopplung und Undichtigkeit anzunehmen. 

Anschlussfuge voll vermörtelt mit NM oder DM

F 90 bzw. EI 90 ab Wanddicke ≥ 100 mm und Wanddicke 70 mm mit beidseitig 10mm Putz; sonst F 60 bzw. EI 60

Anschlüsse im eigenen Wohnbereich
​Mauerwerk mit NM oder DM

Gelenkig gehalten

durch in Ankerschiene eingelegte Maueranker

Schalltechnisch weitestgehend entkoppelt

bei Einlage von z. B. Kork-, Mineralfaserstreifen, bzw. Streifen aus bitumenimprägnierter Wollfilzpappe2)

Schalltechnisch dicht

mit beidseitigem elastischem Fugendichtstoff


 

Dämmschicht nicht brennbar

Schmelzpunkt ≥ 1.000 °C
Rohdichte ≥ 30kg/m3

F 90 bzw. EI 90 ab Wanddicke ≥ 100 mm und Wanddicke 70 mm mit beidseitig 10 mm Putz; sonst F 60 bzw. EI 60

Anschlüsse im eigenen Wohnbereich
Bewegliche Maueranker für DM-Mauerwerk

Starr gehalten
 durch Wandanker

Gelenkig gehalten
durch Halteanker

Schalltechnisch weitestgehend entkoppelt

bei Halteankern und Einlage von z. B. Kork-, Mineralfaserstreifen, bzw. Streifen aus bitumenimprägnierter Wollfilzpappr2)

Schalltechnisch dicht

mit beidseitigem elastischem Fugendichtstoff

Dämmschicht nicht brennbar

Schmelzpunkt ≥ 1.000 °C
Rohdichte ≥ 30kg/m3

F 90 bzw. EI 90 ab Wanddicke ≥ 100 mm und Wanddicke 70 mm mit beidseitig 10 mm Putz; sonst F 60 bzw. EI 60

Anschlüsse an Wohnungstrennwand

Gelenkig gehalten

durch Mauerwerksanker und nachgiebiger Füllung mit Mineralfaserstreifen des Stumpfstoßanschlusses

Schalltechnisch weitestgehend entkoppelt

bei Einlage von z. B. Kork-, Mineralfaserstreifen, bzw. Streifen aus bitumenimprägnierter Wollfilzpappe2)

Schalltechnisch dicht

mit beidseitigem elastischem Fugendichtstoff

Dämmschicht nicht brennbar

Schmelzpunkt ≥ 1.000 °C
Rohdichte ≥ 30kg/m3

 

F 90 bzw. EI 90 ab Wanddicke ≥ 100 mm und Wanddicke 70 mm mit beidseitig 10 mm Putz; sonst F 60 bzw. EI  60

1) Die Klassifizierung des Wandanschlusses entspricht der Klassifizierung der Wand, wenn die angegebenen Bedingungen eingehalten werden. Nicht tragende raumabschließende Wände nach DIN 4102: F (X) bzw. nach DIN EN 13501-2: EI (X)
2) Der Putz ist bei entkoppelten Anschlüssen mit einem Kellenschnitt zu trennen und nachträglich z. B. mit Acryl zu schließen.

Obere Wandanschlüsse für nicht tragende Innenwände unter Berücksichtigung von Statik, Brand- und Schallschutz

Anschlussdetail Fuge ≤ 30 mm

Statik Schallschutz Brandschutz1)

Oberer Rand nicht gehalten

die Wand ist 3-seitig zu halten

Schalltechnisch entkoppelt und dicht

mit beidseitigem Fugendichtstoff

Dämmschicht in nicht brennbar

Schmelzpunkt ≥ 1.000 °C
Rohdichte ≥ 30kg/m3

F 90 bzw. EI 90 ab Wanddicke ≥ 100 mm und Wanddicke 70 mm mit beidseitig 10 mm Putz; sonst F 60 bzw. EI 60

Die Fugen müssen dicht ausgestopft werden. Für F 30 mind. 50 mm; für F 60 min. 60 mm und für F 90 und "Brandwände" mind. 100 mm Breite der jeweiligen Wanddicke.

Oberer Rand gehalten

die Wand kann 4-seitig bzw. 3-seitig sein, mit einem freien vertikalen Rand

Schalltechnisch entkoppelt und nicht dicht

Als trennendes Bauteil nur geeignet mit zusätzlichem Fugendichtstoff in der Anschlussfuge

Dämmschicht in nicht brennbar

Schmelzpunkt ≥ 1.000 °C
Rohdichte ≥ 30kg/m3

F 90 bzw. EI 90 ab Wanddicke ≥ 100 mm und Wanddicke 70 mm mit beidseitig 10 mm Putz; sonst F 60 bzw. EI 60

Oberer Rand gehalten

die Wand kann 4-seitig bzw. 3-seitig gehalten sein, mit einem freien vertikalen Rand

Schallteschnisch entkoppelt und dicht

mit beidseitigem Fugendichtstoff

Dämmschicht nicht brennbar

Schmelzpunkt ≥ 1.000 °C
Rohdichte ≥ 30kg/m3

F 90 bzw. EI 90 ab Wanddicke ≥ 100 mm und Wanddicke 70 mm mit beidseitig 10 mm Putz; sonst F 60 bzw. EI 60

Oberer Rand gehalten

mit Auflast infolge Kriechen und Schwinden der Stahlbetondecke2)

die Wand kann 4-seitig bzw. 3-seitig gehalten sein, mit einem freien vertikalen Rand

Anschlussfuge vollständig durch NM II, Leichtmörtel oder Putz ausgefüllt.

Schalltechnisch biegesteif und dicht

Bei Wänden mit Schalllschutzanforderungen sollte diese Ausfühungsvariante gewählt werden. 

F 90 bzw. EI 90 ab Wanddicke ≥ 100 mm und Wanddicke 70 mm mit beidseitig 10 mm Putz; sonst F 60 bzw. EI 60

1) Nicht tragende raumabschließende Wände nach DIN 4102: F (X) bzw. nach DIN EN 13501-2: EI (X)
2) Bei Wandlängen > 5 m sollte dieser Anschluss mit dem Tragwerksplaner abgestimmt werden.
Empfehlungen für die Ausführung von nicht tragenden Innenwänden:

  • Wände grundsätzlich auf eine Trennschicht (z. B. Bitumenpappe, PE-Folie, o.Ä.) stellen
  • Seitliche Anschlüsse an Treppenhaus- und Wohnungstrennwände akustisch entkoppelt ausführen, wenn die flächenbezogene Masse der nicht tragenden Trennwände < 200 kg/m² beträgt
  • Seitliche Anschlüsse untereinander vermörtelt, schalltechnisch biegesteif (kraftschlüssig) ausführen
  • Bei kraftschlüssiger Ausführung der oberen Anschlussfuge ist Mörtel geringer Festigkeit (z. B. Leichtmörtel oder Putz) zu wählen.