Schallschutz
Schutz vor Lärm ist von großer Bedeutung für Wohlbefinden und Gesundheit. Das gilt nicht nur zu Hause, wo Menschen entspannen und ausruhen möchten, sondern auch am Arbeitsplatz. Hier können die Belastungen besonders hoch sein, wenn zum Beispiel laute und leise Tätigkeiten parallel ablaufen.
Infomaterial "Schallschutz"
Technische Beratung
Der bauliche Schallschutz
Bei der Bemessung des Schallschutzes war es in DIN 4109 Tradition, im Massivbau die Schallübertragung über Nebenwege nicht gesondert zu betrachten.
Der unterschiedliche Stand der aktuellen Regelwerke ist für die Planungspraxis ein äußerst unbefriedigender Zustand und es wäre zu wünschen, dass eine Harmonisierung zwischen den verschiedenen Regelwerken und Empfehlungen erfolgen würde. Da dies in absehbarer Zeit jedoch nicht zu erwarten ist, werden für Gebäude aus Kalksandstein Empfehlungen gegeben, die für die privatrechtliche Vereinbarung des Schallschutzes herangezogen werden können. Diese Empfehlungen weisen gegenüber den zuvor beschriebenen Regelwerken den Vorteil auf, dass sie die Leistungsfähigkeit der konkreten Bauweise widerspiegeln und durch einen in der Regel wahrnehmbaren Unterschied zum Mindestschallschutz eine möglichst hohe Rechtssicherheit bieten.
In jedem Fall bieten schwere, massive Mauerwerkswände aus Kalksandstein hervorragende Eigenschaften, um den gewünschten Schallschutz zielsicher zu erreichen.
Regelwerke
DIN 4109-1:2018
Die DIN 4109 - Schallschutz im Hochbau - Ausgabe 2018, ist als Technische Baubestimmung eingeführt und enthält die Anforderungs- und Bewertungsgrundlage für den baulichen Schallschutz, der zur Wahrung des Gesundheitsschutzes notwendig ist.
Werden die aufgeführten Grundsätze und Ausführungsanweisungen beachtet, ist der nach dem Bauordnungsrecht geschuldete Mindestschallschutz eingehalten. Dies bedeutet aber nicht, dass bei Einhaltung der Anforderungen keine Belästigungen mehr auftreten können.
DIN 4109-5:(2020-08)
Die DIN 4109-5 (Erscheinung August 2020) stellt spezielle Anforderungen an den Schallschutz im Hochbau. Darin werden zusätzliche, höhere Mindestanforderungen definiert.
Sie ersetzt das Beiblatt 2 zur DIN 4109, welches - über den Geltungsbereich der DIN 4109 hinausgehend - Vorschläge für einen erhöhten Schallschutz gegen Schallübertragung aus einem fremden Wohn- oder Arbeitsbereich und Empfehlungen für den Schallschutz im eigenen Wohn- und Arbeitsbereich enthielt.
Die Vorschläge oder Kennwerte für einen erhöhten Schallschutz bedürfen einer besonderen vertraglichen Vereinbarung und werden erst dann zu Anforderungen.
VDI-Richtlinie 4100:2007
Die VDI-Richtlinie - Schallschutz von Wohnungen - Kriterien für Planung und Beurteilung wurde vom Verein Deutscher Ingenieure veröffentlicht und definiert drei Schallschutzstufen für die Beurteilung unterschiedlicher Qualitäten des baulichen Schallschutzes. Durch die Zuordnung der Schallschutzstufen zu üblichen Baubewertungsstufen lässt sich die Qualität einer Wohnung in puncto Schallschutz in Bauverträgen festlegen und als wertsteigernde Eigenschaft beschreiben und kommt demnach im Rahmen zivilrechtlicher Vereinbarungen zur Anwendung.
VDI-Richtlinie 4100:2012
In der überarbeiteten VDI-Richtlinie werden ebenfalls drei Schallschutzstufen festgelegt, die mit der VDI-Richtlinie:2007 nicht vergleichbar sind. Das Anforderungskonzept wurde auf so genannte nachhallzeitbezogene Kenngrößen umgestellt.Anforderungen, die über die Schallschutzstufe I der VDI 4100:2012 hinausgehen, sollten nur dann vertraglich vereinbart werden, wenn im Planungsstadium die sichere konstruktive Umsetzung aufgezeigt werden kann.
Anforderungen und Empfehlungen zum baulichen Schallschutz
E DIN4109-1:2016 |
DIN 4109:1989 |
DIN 4109:1989 |
Beiblatt 2 zu DIN 4109: |
Empfehlung Kalksandstein- industrie1) |
VDI 4100:2007 | VDI 4100:2012 | ||||||
---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
SSt I | SSt II | SSt III | SSt I | SSt II | SSt III | |||||||
Randbedingungen | Anwendungsgebiet | Mindestschallschutz Bauaufsichtlich relevante Anforderungen |
Empfehlungen für einen erhöhten Schallschutz (Vorschläge für vertragliche Vereinbarungen) | |||||||||
Schutzbedingte Räume | Aufenthaltsräume | Räume mit Grundflächen ≥ 8 m2 |
||||||||||
Anforderungskenngrößen | R’w / L’n,w / LAF,max,n | DnT,w / L’nT,w / LAF,max,nT | ||||||||||
Anforderungen/Empfehlungen | Mehrfamilienhaus | Luftschallübertragung horizontal | 53 | 53 | 55 | 56 | 53 | 56 | 59 | 56 | 59 | 64 |
Luftschallübertragung vertikal | 54 | 54 | 55 | 57 | 54 | 57 | 60 | |||||
Trittschallübertragung Decken | 50 | 53 | 46 | 46 | 53 | 46 | 39 | 51 | 44 | 37 | ||
Trittschallübertragung Treppen | 53 | 58 | 46 | 46 | 58 | 53 | 46 | |||||
Luftschallübertragung Tür: Treppenhaus – Flur |
272) | 272) | 322) | - | - | - | - | - | - | - | ||
Luftschallübertragung Tür: Treppenhaus – Aufenthaltsraum |
372) | 372) | - | -3) | - | - | - | - | - | - | ||
Gebäudetechnische Anlagen | 30 | 30 | - | 27 | 30 | 30 | 25 | 30 | 27 | 24 | ||
Reihen-/Doppelhaus | Luftschallübertragung(unterstes Geschoss) | 59 | 57 | 67 | 67 | 57 | 63 | 68 | 65 | 69 | 73 | |
Luftschallübertragung(alle anderen Geschosse) | 62 | |||||||||||
Trittschallübertragung Decken | 41 | 48 | 38 | 38 | 48 | 41 | 34 | 46 | 39 | 32 | ||
Trittschallübertragung Bodenplatte | 46 | 41 | ||||||||||
Trittschallübertragung Treppe | 46 | 53 | 46 | 464) | 53 | 46 | 39 | |||||
Gebäudetechnische Anlagen | 30 | 30 | - | 25 | 30 | 25 | 20 | 30 | 25 | 22 |
Schallschutz gegen Außenlärm
Anforderungen
Zum Schutz gegen Außenlärm werden Anforderungen an die Außenbauteile von Aufenthaltsräumen gestellt. Dazu soll deren Schalldämmung so hoch sein, dass der eindringende Lärm einen zumutbaren Schallpegel nicht überschreitet. Falls Außenbauteile aus mehreren Teilflächen unterschiedlicher Schalldämmung bestehen (z. B. Wände, Fenster, Türen, Rollladenkästen, Lüftungseinrichtungen), gelten die Anforderungen an das aus den einzelnen Schalldämm-Maßen der Teilflächen berechnete gesamte Schalldämm-Maß.
Anforderungen an die Luftschalldämmung zwischen Außen und Räumen in Gebäuden
Zeile | Lärmpegelbereich |
"Maßgeblicher Außenlärmpegel" [dB(A)] |
Raumarten | ||
---|---|---|---|---|---|
Bettenräume in Krankenanstalten und Sanatorien |
Aufenthaltsräume in Wohnungen, Übernachtungsräume in Beherbergungsstätten, Unterrichtsräume und Ähnliches |
Büroräume1) und Ähnliches |
|||
erf. R‘w,ges des Außenbauteils | |||||
1 | I | bis 55 | 35 | 30 | - |
2 | II | 56 bis 60 | 35 | 30 | 30 |
3 | III | 61 bis 65 | 40 | 35 | 30 |
4 | IV | 66 bis 70 | 45 | 40 | 35 |
5 | V | 71 bis 75 | 50 | 45 | 40 |
6 | VI | 76 bis 80 | 2) | 50 | 45 |
7 | VII | ≥ 80 | 2) | 2) | 50 |
1) An Außenbauteile von Räumen, bei denen der eindringende Außenlärm aufgrund der in den Räumen ausgeübten Tätigkeiten nur einen untergeordneten Beitrag zum Innenraumpegel leistet, werden keine Anforderungen gestellt.
2) Die Anforderungen sind hier aufgrund der örtlichen Gegebenheiten festzulegen.
Wenn Außenbauteile unterschiedlich zur maßgeblichen Lärmquelle orientiert sind, müssen die Anforderungen jeweils separat angewendet werden.
Eine Ausrichtung nur am bewerteten Schalldämm-Maß Rw entspricht zwar der derzeitigen Praxis, die auch dem Nachweis der DIN 4109 für den Außenlärm entspricht, gewährleistet aber nicht in jedem Fall den sinnvollsten Schallschutz gegen Außenlärm.
Zur Bestimmung der schalltechnischen Eigenschaften von einschaligen KS-Außenwänden kann der KS-Schallschutzrechner verwendet werden.